03.05.2021

Anspruch auf Schutzimpfungen ausgeweitet

Nachrichten | CB Artikel

In Hamburg sind ab sofort auch die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels dazu aufgerufen, sich impfen zu lassen. Damit wird der Kreis der Impfberechtigten in Hamburg weiter ausgeweitet. Die Beschäftigten des Lebensmitteleinzelhandels gehören zu der Priorisierungsgruppe 3, die bisher noch nicht vollständig geimpft ist. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, können sich bereits alle Personen aus dieser Priorisierungsgruppe zum Impfen anmelden. In Schleswig-Holstein gilt diese Regelung ab dem 6. Mai 2021. In diesen Bundesländern betrifft der Aufruf beispielsweise auch Unternehmen aus der Logistik, dem Pharmagroßhandel sowie die Labore. 

 

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