20.01.2022

Anstieg der Mindestgehaltsgrenzen für Aufenthaltstitel

Nachrichten | CB Artikel

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels für hoch qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten ist neben anderen Voraussetzungen von einem bestimmten Mindestgehalt abhängig. Die Mindestgehaltsgrenzen sind zum 1. Januar 2022 angepasst worden. Die Erteilung der Blauen Karte EU als Aufenthaltstitel ist nun von einem Mindestgehalt von jährlich 56.400 Euro abhängig. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Mangelbereichen, wie Informatik, Mathematik oder Natur-wissenschaften, liegt das erforderliche Mindestgehalt in diesem Jahr bei 43.992 Euro. Für IT-Kräfte ohne formale Qualifikation wurde das Mindestgehalt auf 50.760 Euro angepasst. Fachkräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, müssen für den Erwerb eines Aufenthaltstitels mindestens 46.530 Euro im Jahr verdienen.

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