22.01.2021

Arbeitgeber müssen bei Entgeltumwandlung nicht über mögliche Gesetzesänderungen informieren

Nachrichten | CB Artikel

Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht zur rechtlichen Information ihrer Beschäftigten zum Thema betriebliche Altersversorgung verpflichtet. Wer trotzdem informiert, muss dies allerdings richtig und vollständig tun. Auch ist der Arbeitsgeber nicht nachträglich zur Information über noch kommende Gesetzesänderungen verpflichtet (BAG, Urteil vom 18. Februar 2020, 3 AZR 206/18). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zwar vom Arbeitgeber verlangen, dass ein bestimmter Anteil ihrer künftigen Ansprüche auf Lohn bzw. Gehalt für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Eine Pflicht zur Aufklärung oder Beratung über rechtliche und finanzielle Risiken und Chancen besteht dabei allerdings nicht. Aber: Wenn der Arbeitgeber Auskünfte über steuerliche und/oder rechtliche Dinge erteilt, müssen die Auskünfte richtig sein. Daher sollten Sie solche Auskünfte zur eigenen Vorsicht lieber nicht erteilen.

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