03.05.2021

Arbeitsschutz kontrolliert Schnelltestangebot in Hamburgs Betrieben

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Mindestens zwei Corona-Schnelltests pro Woche müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten anbieten, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten. Das sieht die aktuelle Arbeitsschutzverordnung vor. Das Amt für Arbeitsschutz überprüft ab heute, ob die Verordnung auch umgesetzt wird und berät vor Ort.

Wie die Verbraucherschutzbehörde mitteilte, kontrolliert das Amt für Arbeitsschutz schwerpunktmäßig mindestens 400 Betriebe. Die Aktion findet vom 3. Mai bis 18. Juni statt. Überprüft würden Betriebe, die „aufgrund der Art der Tätigkeit entweder keine Möglichkeit haben, Homeoffice anzubieten, oder die Homeoffice nur vereinzelt in bestimmten Bereichen anbieten können“. Dazu gehörten unter anderem das verarbeitende und das produzierende Gewerbe.

Zunächst würden schriftliche Abfragen in den Betrieben erfolgen, danach fänden unangemeldete Kontrollen vor Ort statt. Laut Arbeitsschutzverordnung sind Betriebe verpflichtet, allen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Mal pro Woche ein Testangebot zu unterbreiten. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen.

Wie berichtet, hatte das Amt für Arbeitsschutz im Januar und Februar schwerpunktmäßig die betriebliche Umsetzung von Homeoffice kontrolliert. Von den rund 750 überprüften Unternehmen mit Bürotätigkeiten ermöglichten fast 95 Prozent die Arbeit aus dem Homeoffice.

 

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