21.09.2020

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: Bundesrat billigt Verlängerung

Nachrichten | Corona | Unternehmen | Politik

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. September 2020 die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen gebilligt.

Mit der Änderung des COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) bleibt die Insolvenzantragspflicht nach § 15a Abs. 1 InsO und § 42 Abs. 2 BGB für den Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Ferner wird die
Verordnungsermächtigung des § 4 COVInsAG aufgehoben, sodass eine Verlängerung der Aussetzung über den 31. Dezember 2020 hinaus ausschließlich per Gesetz und nicht mittels Rechtsverordnung möglich ist.
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die entsprechende Pressemitteilung des Bundesrates können Sie hier abrufen.

Kontakt

Aepler
Lisa Aepler
Rechtsanwältin
Tel.: 040 30801-158