02.09.2021

Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern

Nachrichten | CB Artikel

Zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Arbeits- und Sozialgericht Hamburg können Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Personen mit Prokura oder Generalvollmacht, Betriebsoder Personalleiterinnen und -leiter (soweit sie zur Einstellung berechtigt sind) der AGA-Mitglieder berufen werden. Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und -richter unterstützen in ihrer fünfjährigen Amtszeit die für Unternehmen wichtige Rechtsprechung mit Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis. Ehrenamtliche Sozialrichterinnen und -richter der Arbeitgeberseite halten die Funktionsfähigkeit der Sozialgerichtsbarkeit aufrecht. Die Mitwirkung an einer praxisgerechten Rechtsprechung ist nicht nur notwendig, sondern auch ein Abbild des Rechtsstaates. Voraussetzung für die Ämter sind unter anderem die Vollendung des 25. Lebensjahres, sowie Sitz der Firma in Hamburg. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Rebecca Zauner, E-Mail: rebecca.zauner@aga.de.

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