16.11.2023

Beschäftigung von Teilzeitkräften

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Bei der Beschäftigung von Teilzeitkräften ergeben sich Besonderheiten betreffend Arbeitszeit, Entgelt, Urlaubsentgelt, Lohnsteuer, Sozialversicherung usw. Soweit Tarifverträge Sonderregelungen für Teilzeitkräfte enthalten (zum Beispiel gemäß AGA-Rahmentarif), sind diese zu beachten. Die für die Praxis wichtigsten Hinweise und Empfehlungen sind unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nachfolgend zusammengefasst.

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Wiese
Anna Wiese
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