31.03.2021

Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern

Downloads | Personal | Recht

Nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) besteht für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, die Möglichkeit zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der beruflichen und der gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie an Weiterbildungsveranstaltungen, die zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren. Über die wichtigsten Einzelheiten dieses Gesetzes informieren wir Sie im Folgenden.

PersonalArbeitszeitArbeitsvertragAus- & Weiterbildung

Kontakt

Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234