12.03.2021

Corona-Beschlüsse: Homeoffice und Schnelltests

Nachrichten | CB Artikel

Am 3. März 2021 haben Bund und Länder beschlossen die Corona-Arbeitsschutzverordnung biszum 30. April 2021 zu verlängern. Angesichts der pandemischen Lage sei es weiterhin nötig, die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit zu reduzieren. Insofern sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Wo Homeoffice nicht möglich ist und viele Beschäftigte im Betrieb aufeinandertreffen, sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, für ausreichend Abstand zu sorgen und Masken bereitzustellen. Darüber hinaus war geplant, dass Unternehmen den vor Ort Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen sollten. Eine Einigung konnte hier jedoch vorerst nicht erzielt werden, so dass bisher keine Verpflichtung für Arbeitgeber besteht.

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