31.01.2023

Direktmarketing und Datenschutz

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Im Direktmarketing sind nicht nur wettbewerbsrechtliche Vorgaben einzuhalten, sondern auch datenschutzrechtliche. Die wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben stehen hierbei „gleichberechtigt“ nebeneinander, das heißt für die Zulässigkeit einer Werbemaßnahmen müssen alle Vorgaben kumulativ beachtet werden. In datenschutzrechtlicher Hinsicht hat die DSVGO zu weitreichenden Änderungen auch im Bereich des Direktmarketings geführt. Näheres erfahren Sie in unserem Merkblatt.

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Anna Wiese
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