21.03.2024

Erkennen und Bewerten von psychischen Belastungen

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Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber bereits seit 2013 verpflichtet, psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten. Michael Dennerlein, Leitung Arbeitsschutz, UMCO GmbH empfiehlt sich rechtzeitig und umfassend mit diesem sensiblen Thema auseinanderzusetzten, dabei kann die von UMCO GmbH erstellte Arbeitshilfe Arbeitgebern nützliche Tipps zur Bewertung und Ermittlung von Belastungen bieten.

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Anna Wiese
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