02.09.2021

Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes im Homeoffice

Nachrichten | CB Artikel

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat wichtige Erweiterungen des Unfallversicherungsschutzes im Homeoffice und bei mobiler Arbeit mit sich gebracht. Beschäftigte waren nach bisheriger Rechtslage im Homeoffice oder bei mobiler Tätigkeit grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz setzt aber das Erfordernis eines direkten Zusammenhangs des Unfallgeschehens zur versicherten Tätigkeit voraus. So wurden in der Vergangenheit Wege, die im eigenen Haushalt im Privatinteresse des Beschäftigten ausgeführt wurden, wie der Gang zur Toilette oder der Gang in die Küche, rechtlich anders bewertet und fielen, anders als im Büro, nicht unter den Versicherungsschutz. Mit der Ergänzung ist der Versicherungsschutz nun gleich zu bewerten. Ebenfalls erweitert wurde der Versicherungsschutz für Beschäftigte, die wegen ihrer oder der Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners Wege aus dem Homeoffice zur außerhäuslichen Betreuung zurücklegen.

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