29.09.2022

FAQ zum Mindestlohnerhöhungsgesetz

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Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Mindestlohnerhöhungsgesetz) steigt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2022. Zudem gehen mit dem Gesetz Änderungen im Bereich der Mini- und Midijobs einher. In einem FAQ-Papier hat die BDA die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde. Gleichzeitig wird die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung auf 520 Euro pro Monat bzw. 6.240 Euro pro Jahr angehoben. Diese außerordentliche gesetzliche Anhebung des Mindestlohns weicht vom eigentlichen Erhöhungsverfahren ab. Warum das problematisch ist und worauf #Arbeitgeber achten…

Mindestlohn

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Hoppe-Sumic
Svenja Hoppe-Sumic
Rechtsanwältin
Tel.: 040 30801-219