19.02.2021

Gericht lehnt Eilantrag gegen Ladenschließung ab

Nachrichten | Corona | Politik

Das Textilhaus Breuninger ist mit seiner Klage gegen Untersagung des Betriebs durch die Corona-Verordnung gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim lehnte den Eilantrag des Unternehmens gestern ab. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der VGH begründete seine Entscheidung damit, dass „die Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes für Betriebsschließungen gegenwärtig voraussichtlich erfüllt“ seien. So liege die 7-Tage-Inzidenz bundesweit über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Damit seien „bundesweit umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“. Dies setze das Land Baden-Württemberg entsprechend um. Eine „punktuelle Öffnung des Einzelhandels in einigen Kreisen führe zu umfangreichen Kundenströmen zwischen einzelnen Kreisen und aus anderen Bundesländern und damit voraussichtlich zu einem erheblichen Anstieg der Sozialkontakte und der Infektionsgefahren“, heißt es in der Begründung weiter. Auch der Umstand, dass die 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg durchschnittlich inzwischen unterschritten werde, lasse keine andere Entscheidung zu. Der VGH halte die geltenden Einschränkungen weiterhin für verhältnismäßig: „Die dem entgegenstehenden – grundrechtlich geschützten – Belange der Antragstellerin hätten ein sehr beachtliches Gewicht, müssten jedoch hinter den Belangen des Gesundheitsschutzes zurücktreten.“  

Das Textilunternehmen Breuninger mit mehr als 5.000 Mitarbeitern betreibt bundesweit zwölf Warenhäuser, die meisten davon in Baden-Württemberg. Auch in Erfurt (Thüringen) und Leipzig (Sachsen) ist Breuninger vertreten.

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Bereichsleiter Bildung und Handel
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