27.12.2023

Geringfügige Beschäftigung

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Geringfügig Beschäftigte sind bei einem Einkommen bis 520 Euro in der Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei. Dagegen sind geringfügig Beschäftigte grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Auf Antrag kann sich der Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Diese und weitere Einzelheiten werden nachstehend erläutert. Für geringfügig Beschäftigte bestehen lediglich im Sozialversicherungs- und daran anknüpfend im Lohnsteuerrecht Besonderheiten.

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