28.11.2023

GmbH-Geschäftsführer - Rechte und Pflichten

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Der GmbH-Geschäftsführer hat rechtlich eine Doppelstellung: Einerseits ist er als gesetzlicher Vertreter das sogenannte Handlungsorgan der Gesellschaft. Diese Funktion umschreibt das GmbH-Gesetz in § 35 Abs. 1 kurz und knapp wie folgt: „Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten“. Die diese Organstellung berührenden Rechte und Pflichten sind ebenfalls im GmbH-Gesetz geregelt. Andererseits ist der Geschäftsführer – nicht notwendig, aber typischerweise – zugleich Dienstverpflichteter der GmbH auf der Grundlage eines Anstellungsvertrages. Für sein Anstellungs- oder Dienstverhältnis gilt in erster Linie das allgemeine Dienstvertragsrecht des BGB (§§ 611 ff.).

Diese Arbeitshilfe wurde von unserer Partnerkanzlei SKW Schwarz erstellt.

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Anna Wiese
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