17.03.2020

Hier gibt es Hilfe für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern

Nachrichten | CB Artikel

Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, die von der Coronakrise erfasst wurden, haben mehrere Möglichkeiten, um Hilfe zu bekommen:

Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet:

030 18615 15158 (Mo - Fr 9 - 17 Uhr)

Corona-Sonderseite des Bundeswirtschaftsministeriums

Für Informationen zum Kurzarbeitergeld hat die Bundesagentur für Arbeit eine Hotline eingerichtet:

0800 45555 20

Corona-Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit

Für Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen hat die KfW eine Hotline eingerichtet:

0800 539 9001 (Mo bis Fr 8-18 Uhr)

Corona-Sonderseite der KfW

Darüber hinaus gibt es hier weitere Informationen:


Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Ausbreitung des Coronavirus mit einer Unternehmenshotline, die von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut wird.

Die Nummer der Hotline lautet: 0385-588 5588. Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Freitag    08:00 bis 20:00 Uhr

Das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern hat folgendes beschlossen:

100-Millionen-Euro-Maßnahmepaket für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Sonderprogramm für Landesbürgschaften

•         Auflegung eines Sonder-Landesbürgschaftsprogramms für Liquiditätshilfen für besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen. Anträge werden schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft PwC hat sich als Mandatar des Landes kurzfristig personell verstärkt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer soll auf 1 bis 2 Wochen verkürzt werden.

Auch höhere Kredite werden verbürgt

•         Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M-V für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall.

Schnelle Bürgschaften bis 250.000 Euro

•         Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro für KMU können in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.

Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU

•         Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden.

•         Liquiditätshilfe für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro.

Beschleunigte Auszahlung von Zuschüssen innerhalb einer Woche

•         Beschleunigte Auszahlung von bereits bewilligten Investitionszuschüssen (GRW) an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.

•         Beschleunigte Auszahlung der Zuschüsse für Forschung und Entwicklung für Unternehmen und private Forschungseinrichtungen innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.

•         Beschleunigte Auszahlung der Investitionszuschüsse an Kommunen im Rahmen der Infrastrukturförderung innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.

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