04.05.2022

Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden. Wahlberechtigt sind außer den jugendlichen Arbeitnehmern auch die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Mitarbeiter bis zum 25. Lebensjahr. Dieses Merkblatt gibt Antworten auf eine Reihe wichtiger Fragen in diesem Zusammenhang.

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