06.04.2020

Krankschreibung via Telefon

Nachrichten | CB Artikel

Bereits vor zwei Wochen haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf die Möglichkeit verständigt, dass Ärzte ihren Patienten nach telefonischer Diagnose eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für sieben Tage ausstellen können. Seit dem 23. März 2020 und befristet bis zum 23. Juni 2020 werden die Ärzte in bestimmten Fällen berechtigt, diese Bescheinigung auf Grund eines Telefonats für bis zu 14 Tage auszustellen. Dies gilt für Patienten, die unter einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leiden. Ebenfalls können sich Patienten bei einem Corona-Verdachtsfall und leichten Symptomen auf diesem Wege krankschreiben lassen. In diesen Fällen informiert der Arzt, wann und wo ein Test auf das Coronavirus möglich und erforderlich ist. Die AU-Bescheinigung wird durch den Arzt wie gewohnt ausgestellt und per Post an den Arbeitnehmer übersandt und ist durch diesen an den Arbeitgeber weiterzuleiten. 

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