14.09.2022

Kurzarbeiterregelungen erneut verlängert

Personal | Unternehmen | Politik

Mit der Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung werden bis zum 31. Dezember 2022 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert, um den Betrieben in dieser schwierigen und von Unsicherheiten geprägten Zeit die Möglichkeit zu geben, unter erleichterten Bedingungen kurzfristig in Kurzarbeit gehen zu können.

Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.

Quelle: Pressestelle BMAS

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Lisa Aepler
Rechtsanwältin
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