17.08.2020

Lieferkettengesetz noch in dieser Legislatur geplant

Nachrichten | CB Artikel

Die Bundesregierung möchte die deutsche Wirtschaft weiter in die Pflicht nehmen. Unternehmen sollen noch in dieser Wahlperiode per Gesetz dazu verpflichtet werden, bei ihren Geschäften auf menschenrechtliche Standards zu achten. Die Entscheidung für eine gesetzliche Regelung fußt auf der Auswertung von Fragebögen, mit deren Hilfe untersucht wurde, ob bereits mehr als die Hälfte der Unternehmen Sorgfaltsmaßnahmen in ihre Unternehmens­- prozesse integriert haben. In keiner Überprüfung konnte der vorgesehene Umsetzungsgrad von 50 Prozent festgestellt werden. Deutlich sei damit für die Bundesregierung, dass die überwiegende Mehrheit der Betriebe nicht im Einklang mit den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 steht. Das nun geplante „Lieferkettengesetz“ soll deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern dafür verantwortlich machen, dass Lieferanten im Ausland soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Es soll zum besseren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in der globalen Wirtschaft beitragen. 

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