14.06.2023

Mobbing

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Mobbing am Arbeitsplatz schadet nicht nur den betroffenen Arbeitnehmern, sondern auch Ihrem Unternehmen. Oft zeigen sich bei von Mobbing betroffenen Arbeitnehmern deutliche Auswirkungen auf Arbeits- und Leistungsverhalten; auch häufen sich durch die psychische Belastung die Fehlzeiten des Betroffenen. Nicht selten kann eine solche Belastung zudem zur Eigenkündigung führen. Um Nachteile für Ihr Unternehmen zu vermeiden, sollten aus Mobbinghandlungen resultierende Probleme rechtzeitig erkannt und behoben werden. Die rechtliche Handhabung von Mobbing am Arbeitsplatz innerhalb der Europäischen Union ist uneinheitlich.Obwohl einzelne Mobbinghandlungen Straftatbestände darstellen und zur Anzeige gebracht werden können, ist Mobbing am Arbeitsplatz in Deutschland kein Straftatbestand. In anderen Europäischen Ländern (zum Beispiel in Schweden, Frankreich oder Spanien) gibt es hingegen bereits entsprechende Gesetze.

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Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234