01.04.2020

Nachweis der Kurzarbeit

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Der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit auf Verlangen die Voraussetzungen für die Erbringung von Kurzarbeit nachweisen. Das gelingt durch die nachfolgende Dokumentation, mit der der Arbeitgeber seiner Nachweispflicht nachkommen kann. Anhand der Dokumentation für jeden Monat kann die Agentur für Arbeit das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug und die Höhe des Kurzarbeitergeldes feststellen.

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Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234