23.03.2020

Neue Regelungen für das Beantragen von Kurzarbeitergeld

Nachrichten | CB Artikel

Mit dem „Arbeit-von Morgen-Gesetz“ will die Bundesregierung auf die Corona-Pandemie reagieren und kurzfristig die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für die Wirtschaft erleichtern. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. Nach der neuen Regelung soll es für den Bezug von Kurzarbeitergeld bereits ausreichend sein, wenn mindestens 10 Prozent (bislang 30 Prozent) der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Darüber hinaus soll die Bundesagentur für Arbeit künftig die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber normalerweise für seine Beschäftigten zahlen muss, vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen. Zusätzlich soll auch für Leiharbeitnehmer ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld geschaffen werden. Kurzarbeitergeld kann bis zu zwei Jahren gewährt werden.

ChefBrief-Artikel