09.06.2022

Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022: Orientierung auch für den Mittelstand

Nachrichten | CB Artikel

Nach einem umfassenden Konsultationsverfahren hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) am 17. Mai 2022 einen überarbeiteten Kodex dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) zur Prüfung übermittelt, der mit der Bekanntmachung durch das BMJ im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft treten wird. Neben Änderungen, die durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) sowie das zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) erforderlich waren, wurde die Bedeutung von ökologischen und sozialen Belangen für die Ausgestaltung der Corporate Governance der Unternehmen nochmal deutlich hervorgehoben. Die Regierungskommission DCGK trägt somit den regulatorischen Entwicklungen sowie der gestiegenen Erwartungshaltung seitens Stakeholder hinsichtlich der Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten Rechnung. Die von der Regierungskommission DCGK für Vorstände und Aufsichtsräte kapitalmarkorientierter Unternehmen erstellten Leitlinien in Form von Grundsätzen, Empfehlungen und Anregungen, greifen gezielt Regelungslücken des deutschen Handels- und Aktiengesetzes auf und stellen somit auch eine gute Orientierung für die Ausgestaltung der Corporate Governance von großen Kapitalgesellschaften respektive haftungsbeschränkten Personengesellschaften dar. Die Regelungen des DCGK konkretisieren die mitunter abstrakt formulierten Vorschriften hinsichtlich der Verantwortlichkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat. Die geänderten bzw. neueingeführten Regelungen des DCGK können somit insbesondere bei der Umsetzung der geplanten Regelungen der unionsrechtlichen Corporate Sustianability Due Diligence Directive (CSDDD), die unmittelbar oder mittelbar auch den Mittelstand betreffen, unterstützen. Den aktuell gültigen DCGK sowie den überarbeiteten Kodex, dessen in Kraft treten noch aussteht, finden Sie hier.

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