29.06.2020

Prämien für Ausbildungsbetriebe – Pläne konkretisiert

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Im ChefBrief 20/2020 haben wir Sie bereits über die von der Bundesregierung geplanten Prämien für Ausbildungsbetriebe informiert. Da das Bundeskabinett seine Pläne nun mit einem Beschluss konkretisiert hat, möchten wir Sie an dieser Stelle gern über einige wesentliche Eckpunkte informieren. Generell sollen die Prämien ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten, definiert durch die Mitarbeiterzahl von bis zu 249 (Stichtag 29.02.2020). Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Anträge auf Förderung sind bei der jeweils örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Das Programm sieht vor, KMU, die in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 60% in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber April und Mai 2019 zu verzeichnen haben, eine einmalige Förderung von 2.000 Euro für jeden in 2020 geschlossenen Ausbildungsvertrag zu gewähren. Dafür darf das Ausbildungsniveau im Jahr 2020 gegenüber den drei Vorjahren nicht verringert werden (Durchschnitt). Darüber hinaus wird eine Förderung von 3.000 Euro für jeden über das frühere Ausbildungsniveau hinausgehenden geschlossenen Ausbildungsvertrag gewährt. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ende der erfolgreichen Probezeit. Auch KMU, die weder Auszubildende, noch Ausbilder in Kurzarbeit schicken, sollen unterstützt werden. Es sollen 75% der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat übernommen werden, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen hat. Weitere Details zu den Einzelnen Förderungen entnehmen Sie bitte dem Eckpunktepapier. Sie können auch gerne Janis Wemhöner kontaktieren, E-Mail: janis.wemhoener@aga.de oder Tel. 040 30801-239.

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