19.01.2024

Praktikantenvertrag - Vertrag über die Erstellung einer Bachelor-/Masterarbeit

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Das Muster gilt für Verträge über die Erstellung einer Bachelor-/Masterarbeit. Bei dieser Vertragsgestaltung handelt es sich weder um einen Praktikums- noch um einen Arbeitsvertrag. Das bloße Anfertigen der Bachelor- oder Masterarbeit im Betrieb führt nicht zwangsläufig dazu, dass das Anfertigen der Arbeit nach dem Mindestlohngesetz zu vergüten ist. Voraussetzung ist, dass der Studierende weder in die betrieblichen Abläufe integriert, noch weisungsgebunden ist. Auf die Laufzeit des Vertrags kommt es in diesen Fällen nicht an. Deshalb kann dieser Vertrag auch für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten vereinbart werden, ohne dass dies zur Mindestlohnpflicht führt. Sollte der Studierende nebenher im Betrieb noch anderen Tätigkeiten ausführen, hat dies zur Folge, dass er als Arbeitnehmer gilt und damit der Mindestlohn zu zahlen ist.

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Anna Wiese
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