18.11.2022

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet

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Am 10. November 2022 hat das EU-Parlament die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) mit einer deutlichen Mehrheit von 525 Stimmen verabschiedet (60 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen). Für den 28. November 2022 ist die Verabschiedung durch den EU-Rat angesetzt. Die Richtlinie erweitert den Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung stufenweise zwischen 2024 und 2028.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen dann auch große Unternehmen, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung, einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Die Richtlinie schreibt eine sehr umfangreiche Berichterstattung vor, die durch die verpflichtende Anwendung der EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) umgesetzt wird. Durch die Betrachtung und Einbeziehung der gesamten Lieferkette werden auch kleine und mittlere Unternehmen mittelbar zur Berichterstattung nachhaltigkeitsbezogener Informationen verpflichtet sein. Für diese Unternehmen konkretisiert die CSRD eine Ausnahmeregelung bis 2028. Im Jahr 2024 sollen zudem KMUspezifische ESRS verabschiedet werden.

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