23.03.2022

Straftaten am Arbeitsplatz

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Kommt es im Arbeitsverhältnis zu Straftaten durch den Arbeitnehmer oder entsteht auch nur der Verdacht, das Verhalten eines Mitarbeiters könnte einen Straftatbestand erfüllen, steht der Arbeitgeber häufig vor einem großen Problem. Einerseits ist das Vertrauensverhältnis schwer beschädigt und eine Weiterbeschäftigung nicht ohne weiteres denkbar. Andererseits mangelt es nicht selten an der notwendigen Beweisbarkeit des strafrechtlich relevanten Verhaltens, um eine Kündigung rechtssicher aussprechen zu können. Die folgende Zusammenfassung soll einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Hintergründe geben, damit Sie als Arbeitgeber den jeweiligen Sachverhalt besser bewerten und kündigungsrechtlich sicherer einordnen können. Dieses Merkblatt kann die anwaltliche Beratung im Falle von Straftaten am Arbeitsplatz selbstverständlich nicht ersetzen. Im Einzelfall ist daher dringend die Kontaktaufnahme zu einem AGA-Rechtsberater zu empfehlen.

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Anna Wiese
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