17.12.2019

Transparenzregister: Neues Geldwäschegesetz in 2020

Nachrichten | Recht

Das Transparenzregister ist ein elektronisches Register, das Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen geben soll. Das Register ist im Zuge der Bekämpfung von Geldwäsche geschaffen worden. Es verpflichtet Unternehmen seit Oktober 2017 der Bundesanzeiger Verlag GmbH ihre wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister elektronisch mitzuteilen. Webadresse: www.transparenzregister.de 

Dies findet Anwendung insbesondere für gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften (vgl. § 20 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG)) sowie Trustees und Treuhänder (vgl. § 21 Abs. 1 und 2 GwG). Dies gilt nicht, sofern sich die wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen öffentlichen Quellen (z. B. dem Handelsregister) ergeben.

Anfang des Jahres 2020 tritt ein überarbeitetes Geldwäschegesetz in Kraft. Es drohen dann höhere Bußgelder sowie bei einem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht auch die Veröffentlichung im Internet. Es ist daher dringend zu empfehlen, fehlende Angaben im Transparenzregister zu den wirtschaftlich Berechtigten noch 2019 nachzuholen.

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Hepke
Volker Hepke
Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt
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