20.04.2020

Update: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Telefon – Ausnahmeregelung wird doch verlängert

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. April 2020 mitgeteilt, dass die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum 4. Mai 2020 verlängert wird. Demnach dürfen Ärztinnen und Ärzte bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die maximale Dauer von einer Woche bescheinigen und bei fortdauernder Erkrankung einmal verlängern.

 „Der G-BA wird nun voraussichtlich rückwirkend zum heutigen Tag eine Beschlussfassung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung herbeiführen“, erklärte der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken. Noch Ende vergangener Woche hatte der G-BA verkündet, dass die Ende März beschlossene befristete Sonderregelung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Wirkung ab 20. April 2020 auslaufe. 

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Neddermeyer
Philipp Neddermeyer
Geschäftsführer Landesgruppe Sachsen-Anhalt
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