31.03.2022

Update für Hamburg: Hotspot-Regeln bis Ende April

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Die Hamburgische Bürgerschaft hat die Hansestadt am 30. März 2022 zum Corona-Hotspot erklärt. Damit bleiben Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Einzelhandel bis mindestens Ende April bestehen.

In Innenräumen muss eine FFP2-Maske getragen werden, darunter fallen beispielsweise auch Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Veranstaltungen und der Einzelhandel (§§3, 4). In der Gastronomie kann die FFP2-Maske am festen Steh- bzw. Sitzplatz abgenommen werden. Bei Einkäufen in Betrieben und Geschäften der täglichen Versorgung ist abweichend nur die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske geregelt.

Für Clubs und Diskotheken gilt in Hamburg weiterhin 2G-Plus-Modell ohne Maskenpflicht. Das heißt, der Zutritt ist mit einem Nachweis über drei Impfungen bzw. zwei Impfungen und einer Genesung möglich. Bei zwei Impfungen, einer Impfung und Genesung oder einer Genesung, die höchstens 90 Tage zurückliegt, muss zusätzlich ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden. Das entfällt bei Nachweis einer Auffrischungsimpfung.

Neben Hamburg hat auch die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt.

Quellen: Senat Hamburg; dpa

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