30.03.2020

Verschobene Prüfungen: Keine Nachteile für Azubis bei der Zulassung zur Abschlussprüfung

Nachrichten | CB Artikel

Aufgrund der Vorgaben aus den einzelnen Bundesländern, die die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen sollen, ist es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten. Bis Ende Mai 2020 sind daher alle IHK-Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung abgesagt.

Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen sollen nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt werden. Demnach sollen die industriell-technischen Prüfungen am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden. Genaue Termine werden von den einzelnen Industrie- und Handelskammern bekannt geben.

Azubis sollen keine Nachteile haben

Auszubildende sollen durch den Ausfall der geplanten Zwischenprüfungen im Frühjahr 2020 sowie durch die Verschiebung der Prüfungen Teil 1 der gestreckten Abschussprüfung keinen Nachteil bei der Zulassung zur Abschlussprüfung bzw. zu Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung haben. An sich setzt die Zulassung zur Abschlussprüfung bzw. zum Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung die Teilnahme an der Zwischenprüfung bzw. an Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung voraus. Für Azubis, die aufgrund der Corona-Pandemie geplante Prüfungstermine im Frühjahr 2020 nicht wahrnehmen konnten, sollen Ausnahmen gelten. Dies haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) festgelegt.

Dafür sind folgende Regelungen vorgesehen:

Zwischenprüfungen

Zwischenprüfungen, die für das Frühjahr 2020 angemeldet waren, entfallen ersatzlos.

Auszubildende, die ihre Zwischenprüfung aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant im Frühjahr 2020 abgelegen konnten, sollen trotzdem zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Dies gilt, wenn es Auszubildenden aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, die Zwischenprüfung zu einem späteren Termin nachzuholen. Vorrausetzung hierfür ist, dass die Teilnahme an der Zwischenprüfung tatsächlich nicht mehr sinnvoll oder zumutbar mit entsprechendem Vorlauf vor der Abschlussprüfung stattfinden kann. Vor allem betrifft das auch Auszubildende, deren Abschlussprüfung aufgrund einer Verkürzung oder vorzeitigen Zulassung früher als regulär stattfindet.

Gestreckte Abschlussprüfung

Der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung hat gegenüber der Zwischenprüfung eine besondere Relevanz. Dieser Prüfungsteil kann nicht entfallen, da das Ergebnis in die Endnote eingeht. Prüfungsteilnehmer/-innen, die im Frühjahr 2020 die Abschlussprüfung Teil 1 absolvieren sollten, können diese im Herbst 2020 nachholen. Auszubildende haben aber die Möglichkeit, Teil 1 der getreckten Abschlussprüfung gemeinsam mit Teil 2 abzulegen, wenn es zeitlich nicht möglich ist, den Prüfungsteil 1 an einem der vorgesehenen Nachholtermine zu absolvieren.

Ausbildungszeit:

Die Ausbildungszeit soll sich durch die verschobenen Prüfungen nicht verlängern. Auch wenn die Abschlussprüfung noch nicht abgelegt ist, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Erreichen des vertraglich vereinbarten Ausbildungsendes. Azubis können eine Verlängerung der Ausbildungszeit beantragen, sofern die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Durch eine längere Ausfallszeit der Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb und/oder in der Berufsschule aufgrund der Corona-Pandemie, könnte dies durchaus der Fall sein.

Schulungen im Gefahrengutbereich

Auch die gewerberechtlichen Unterrichtungen sowie die Sach- und Fachkundeprüfungen werden mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt.

Die Gültigkeit der Schulungsnachweise im Gefahrgutbereich ist verlängert worden, damit Engpässe im Güterverkehr vermieden werden. Schulungsbescheinigungen, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. November 2020.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DIHK: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594

 

 

 

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