27.08.2021

Versehentlich zu lang gewählte Frist bei Kündigung rechtswirksam

Nachrichten | CB Artikel

Kündigt ein Arbeitgeber fristlos, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin und benennt als Beendigungstermin ein konkretes Datum mit versehentlich zu lang gewählter Kündigungsfrist, kann die Auslegung nach dem Empfängerhorizont trotz des erkennbaren, schnellstmöglichen Beendigungswillens des Arbeitgebers die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erst zu dem genannten Datum ergeben (LAG Hamm, Urteil vom 16. Juni 2021 - 10 Sa 122/21).

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