12.03.2021

Vorbehalte gegen Lieferkettengesetz blieben ungehört

Nachrichten | CB Artikel

Das Bundeskabinett hat das umstrittene „Sorgfaltspflichtengesetz“ verabschiedet. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ab 2023 für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in Drittländern ihrer gesamten Lieferketten zu sorgen. Kurzfristig eingeholte Stellungnahmen der Verbände waren nicht mehr in den Entwurf eingeflossen. Aus unserer Sicht ist das Gesetz so nicht akzeptabel. AGA-Präsident Dr. Hans Fabian Kruse erklärte dazu in der Presse: „Das Gesetz benachteiligt deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb und durch zusätzliche Bürokratie über Gebühr. Wir fordern von der Politik eine europäische Lösung, die sich praxistauglich umsetzen lässt.“ Der AGA wird auch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren aktiv bleiben und fortlaufend über die Entwicklungen informieren.

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