Weltweite Cyberangriffe erschüttern seit einem Jahr die Öffentlichkeit. Angreifer nutzten zuletzt Sicherheitslücken oder Social-Engeneering, um Unternehmen und Behörden auch in Deutschland massiv zu schaden. Ob Lebensmittelkette oder Verwaltungsbehörde – die Entdeckung von Schadsoftware (Ransomware) führt für alle zum Cyber-Katastrophenfall. Mit der IT-Infrastruktur fällt oft die gesamte Geschäftstätigkeit aus, die gesamte Zuliefer-Abnehmer-Kette gerät ins Stocken. Welche rechtlichen Vorgaben und Maßnahmen sollten im Falle eines Cyberangriffs beachtet werden? Für Unternehmen geht es insbesondere um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Um im Falle des Missbrauchs Rechte geltend machen zu können, müssen jedoch rechtliche Vorgaben beachtet werden. Anderenfalls verlieren Geschäftsgeheimnisse das Schutzbedürfnis. Gibt es aus Compliance-Sicht ein bevorzugtes Vorgehen? Diese und ähnliche Fragen erörtern Rechtsanwältin Monika Sekara und Kathrin Siegmund im Seminar. Sie berichten über ihre Praxiserfahrungen aus dem betrieblichen Datenschutz und zeigen Möglichkeiten zum Handeln und zur Erstellung der erforderlichen Dokumentation auf.
Inhalt:Vortrag, Diskussion
FormatPräsenz
DozentinnenMonika Sekara, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV ®), CIPP/E - Certified Information Privacy Professional, und Kathrin Siegmund, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (GDDcert. EU) und IT-Security-Beauftragte (TÜV), beide Senior Consultants bei der Kaschae Datenschutz & Compliance GmbH.