12.02.2024

Anzeige- und Nachweispflicht im Krankheitsfall

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Im Krankheitsfall sind Mitarbeiter verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren und entsprechende Nach-weise zu erbringen. Über Einzelheiten dieser Verpflichtung wie zum Beispiel Inhalt der Anzeige, Form und Mindestanforderungen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Beweiswert eines Attests, Besonderheiten bei Erkrankung im Ausland sowie arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der dem Mitarbeiter obliegenden Verpflichtungen informiert das AGA-Merkblatt „Anzeige- und Nachweispflicht im Krankheitsfall“ (Stand: 1/2023).

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Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
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