Whistleblowing legally compliant

Hinweisgeberschutzgesetz rechtssicher umsetzen

Aktuell: Der Bundesrat hat dem im Dezember vom Bundestag verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz am 10. Februar 2023 nicht zugestimmt. Mehrere Bundesländer haben dem Gesetz ihre Stimme verweigert. Es ist dennoch nicht davon auszugehen, dass es zu gravierenden Änderungen im Vermittlungsverfahren kommen wird, da sich das Gesetz am Ende den Vorgaben der EU-Richtlinie beugen muss, welche die zwingende Einführung eines Meldesystems ab 50 Mitarbeitern und die internen Meldewege vorgibt. Allenfalls ist hier zu erwarten, dass z.B. die Pflicht zur Bearbeitung von anonymen Hinweisen fällt und weitere kleine Anpassungen oder Relativierungen erfolgen könnten. Mit dem Meldesystem des AGA werden Sie aber stets auf der sicheren Seite sein, da dieses bereits jetzt die strengsten Vorgaben umsetzt. Die Anhörung im Rechtsausschuss ist für den 27. März angesetzt. Die Abstimmung über den Gesetzentwurf soll dann am 30. März folgen. Wir halten Sie weiter informiert, hier auf dieser Seite, im ChefBrief und in unseren PraxisForen:

Neuer Termin: Dienstag, 18. April, 14:30: HinSchG: Wie geht es weiter mit dem Whistleblowing? (PraxisForum mit unserem HinSchG-Team)

 

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll der Schutz hinweisgebender Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt werden. Auf Unternehmen kommen damit weitreichende Verpflichtungen zu. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssten mit Inkrafttreten tätig werden, Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten voraussichtlich ab dem 17. Dezember 2023. 

Mit unseren übersichtlichen Leistungspaketen bieten wir Unternehmen unterschiedlicher Größe bereits jetzt genau das, was Sie benötigen: Lagern Sie alle manuellen Meldekanäle (Telefon, E-Mail, Post, persönlich, Software) auf die AGA Service GmbH aus oder lassen Sie sich Ihre eigene Software erstellen. Auch kleineren Unternehmen machen wir gerne ein passendes Angebot.

Pakete

  • Software (inkl. individueller Link, Serverkosten)
  • Telefon, E-Mail, Post, persönlich
  • eine Stunde Bearbeitung der Meldungen durch Jurist/in 

€ 250,-/Monat* 

zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr € 1.200,- und zzgl. MwSt.

Die Einrichtungsgebühr beinhaltet

  • ein individuelles FAQ-Webinar (45 Minuten)
  • zwei Zugänge zum Web Based Training Hinweisgeberschutzgesetz
  • Einrichtung des AGA-Portals (GlobaLeaks) 

*AGA-Mitglieder-Preis. Alle anderen Unternehmen zahlen € 395,- zzgl. MwSt. 

  • Software (inkl. individueller Link, Serverkosten)
  • Telefon, E-Mail, Post, persönlich
  • bis zu zwei Stunden Bearbeitung der Meldungen durch Jurist/in 

€ 450,-/Monat* 

zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr € 1.500,- und zzgl. MwSt.

Die Einrichtungsgebühr beinhaltet

  • zwei individuelle FAQ-Webinare (je 45 Minuten)
  • drei Zugänge zum Web Based Training Hinweisgeberschutzgesetz
  • Einrichtung des AGA-Portals (GlobaLeaks) 

*AGA-Mitglieder-Preis. Alle anderen Unternehmen zahlen € 595,- zzgl. MwSt. 

  • Für Unternehmen mit <50 Beschäftigten,
  • Unternehmen mit eigener Compliance-Abteilung,
  • und Unternehmen mit besonderen Anforderungen bieten wir unsere

Custom-Pakete

mit individuell zugeschnittenen Leistungen an.

<250 und 250+ passen nicht zu Ihrem Unternehmen? Wir finden die richtige Lösung für Sie. Nähere Informationen zu unserem individuellen Service gibt es in den Fragen & Antworten und in einem unverbindlichen Beratungsgespräch. 

 

Sie haben 250 oder mehr Beschäftigte? Ja, voraussichtlich sofort ab Inkrafttreten.

Sie haben 50 oder mehr Beschäftigte? Ja, voraussichtlich ab 17. Dezember 2023.

§ 12 HinSchG umschreibt die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen wie folgt: Beschäftigungsgeber haben dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldun- gen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle). 

§ 14 HinSchG erlaubt es, einen „Dritten“ mit der Aufgabe einer internen Meldestelle zu beauftragen. Der Paragraph umschreibt die Pflichten und Möglichkeiten wie folgt: Eine interne Meldestelle kann eingerichtet werden, indem eine bei dem jeweiligen Beschäftigungsgeber oder bei der jeweiligen Organisationseinheit beschäftigte Person, eine aus mehreren beschäftigten Personen bestehende Arbeitseinheit oder ein Dritter mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut wird. Die Betrauung eines Dritten mit den Aufgaben einer internen Meldestelle entbindet den betrauenden Beschäftigungsgeber nicht von der Pflicht, selbst geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen etwaigen Verstoß abzustellen. 

Die AGA Service GmbH übernimmt die Aufgaben der internen Meldestelle für Sie und bietet größeren Unternehmen das Paket 250+ und KMU mit maximal 249 Beschäftigten das Paket <250 an. Beide Pakete enthalten von Meldewegen bis zur fachkundigen Bearbeitung und der Beratung zu geeigneten Maßnahmen umfassende Leistungen.

Mit unseren Paketen <250 und 250+ bieten wir Ihnen nicht nur alle Meldewege und eine unkomplizierte Handhabung. Vielmehr bekommen Sie auch erfahrene Anwältinnen und Anwälte des AGA an die Seite, die Sie durch Meldungen führen und Ihnen die Wege aufzeigen. Ihre Hinweisgebenden sind dabei jederzeit geschützt und können den Meldeweg individuell wählen. 

Sie erhalten eine fundierte Experteneinschätzung und wissen, was zu tun ist. Ihnen entgehen keine wichtigen Meldungen und Sie beugen durch aktives Handeln negativen Pressemeldungen oder Anzeigen vor. 

Das Team der AGA Service GmbH kennt Ihr Geschäftsfeld und kann Sie optimal beraten. Im Zweifel können weitere Partner hinzugezogen werden, die Hand in Hand mit Ihnen möglichen Herausforderungen begegnen. 

Mit dem System der AGA Service GmbH sind Sie auf das Gesetz umfassend vorbereitet. Der Bundestag hat das HinSchG am 16. Dezember leicht verändert beschlossen. Sie sind nun verpflichtet, auch anonymen Hinweisen nachzugehen. Dafür sollen die Meldestellen entsprechend ausgestaltet werden, um auch eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen zu ermöglichen. Zudem sollen Hinweisgebende, die Repressalien erleiden, auch dann eine Entschädigung in Geld verlangen können, wenn es sich nicht um einen Vermögensschaden handelt, wie zum Beispiel bei Rufschädigungen. Es bietet sich also an, Hinweise direkt durch geschultes und erfahrenes Personal prüfen zu lassen und mögliche Schritte zu unternehmen.

 

Der Hinweisgeber-Dienst der AGA Service GmbH nimmt Unternehmen jeder Größe den durch die Whistleblower-Richtlinie entstehenden Aufwand ab.  

Damit die Anonymität des Hinweisgebers gewährleistet werden kann, werden sämtliche Meldekanäle von geschulten Anwältinnen und Anwälten überwacht, die die Meldungen entgegennehmen und für Sie aufbereiten. 

Das System beinhaltet in den Paketen <250 und 250+ folgende Meldewege: 

  • eigener anonymer Meldekanal für jedes Unternehmen auf Basis von GlobaLeaks
  • Telefon
  • E-Mail
  • Post
  • persönliches Treffen

Im Custom-Paket kann Unternehmen auch die Software als eigener Mandant zur Verfügung gestellt werden. Sie können dann selbst unternehmensintern Hinweisempfänger bestimmen. Für kleinere Unternehmen bietet die AGA Service GmbH ebenfalls individuelle Custom-Pakete an, die Ihnen den Rücken frei halten. 

Damit die Anonymität des Hinweisgebers gewährleistet werden kann, werden sämtliche Meldekanäle von geschulten Anwältinnen und Anwälten überwacht, die die Meldungen entgegennehmen und für Sie aufbereiten. 

Bei Bedarf bieten wir Ihnen die Vertretung durch eine Anwaltskanzlei an, die sich auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert hat.

Die Full-Service-Pakete <250 und 250+ beinhalten alle Meldewege sowie eine fachkundige Einschätzung eingeganger Meldungen. Alle gesetzlichen Vorgaben halten Sie mit unserem System bereits ein. 

Mit den Paketen <250 und 250+

  • Information potenzieller Hinweisgebender über die Meldewege (z. B. Beschäftige oder Kunden bzw. Zulieferer). Dies kann beispielsweise über die eigene Website oder das Intranet geschehen. 
  • Ernennung unternehmensinterner Ansprechpersonen für die AGA Service GmbH

Achtung:

Unternehmen, die das Paket Custom wählen und selbst als Hinweisempfänger in der Software hinterlegt werden oder Unternehmen, die selbst Meldekanäle einrichten, müssen zudem

  • eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen,
  • die Mitbestimmungspflicht beachten. 

<250

€ 250,-/Monat für AGA-Mitglieder

zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr € 1.200,- und zzgl. MwSt. Alle anderen Unternehmen zahlen € 395,-/Monat zzgl. MwSt. 

 

250+

€ 450,-/Monat für AGA-Mitglieder

zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr € 1.500,- und zzgl. MwSt. Alle anderen Unternehmen zahlen € 595,-/Monat zzgl. MwSt. 

 

Custom-Lösung

Einmalige Einrichtungsgebühr € 1.950,-* zzgl. MwSt. für AGA-Mitglieder

Keine juristische Begleitung durch AGA, Vertragspartner ist die giftGRÜN GmbH. Zzgl. Serverkosten und Support.

Alle anderen Unternehmen zahlen 2.450,- zzgl. MwSt. 

 

Custom-Lösung <50

Für Sie finden wir eine individuelle Lösung, die sich am Paket <250 orientiert. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. 

Ja. Für größere Unternehmen mit eigener Compliance-Abteilung oder -Beauftragten bieten wir unsere Custom-Lösung ohne juristische Beratung an:

Eigene Lösung, ohne juristische Begleitung

  • Installation GlobaLeaks auf Webserver (z.B. als Subdomain)
  • Konfiguration Formulare, User, Corporate Design
  • Initiales Projekt-Kickoff und Einweisung in das System (online)
  • Präsentation und Erläuterung an DSB des
    Kunden (kundenseitige Datenschutzfolgenabschätzung)

Einmalige Einrichtungsgebühr € 1.950,-* zzgl. MwSt.

Keine juristische Begleitung durch AGA, Vertragspartner ist die giftGRÜN GmbH. Optional zzgl. Serverkosten und Support.

*AGA-Mitglieder-Preis. Alle anderen Unternehmen zahlen 2.450,- zzgl. MwSt. 

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, ist das Verfahren für kleinere Unternehmen durchaus sinnvoll. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir finden eine passende Lösung für Sie, die sich am Paket <250 und Ihren individuellen Bedarfen orientiert.  

Ja. Gerne können wir Ihnen auch einen Meldekanal für Ihr Beschwerdeverfahren einrichten. Dies können wir gerne individuell besprechen. 

Auch wenn Sie Beschäftigte aus unterschiedlichen Ländern haben, können Sie das HinSchG-Angebot der AGA Service GmbH nutzen. Das GlobaLeaks-Portal lässt neben Englisch auch weitere Sprachen zu. Ggf. müssen bei eingehenden Meldungen Kosten für Übersetzungsarbeiten hinzugerechnet werden. Für Standorte in anderen EU-Ländern bietet sich aufgrund der individuellen Ausgestaltung und der rechtlichen Beratung eher ein Tool aus dem jeweiligen Land an. Das reine Hinweissystem (Custom) ist aber universell einsetzbar.

Sie möchten mehr erfahren?

Dann registrieren Sie sich gleich hier unverbindlich und wir kommen auf Sie zu.

* Pflichtangabe

#7 Whistleblowing... auch das noch

Es geht um Compliance und im Detail um das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Im Gespräch mit Volker Ettwig (Tsambikakis & Partner) und Philipp Neddermeyer klären wir wichtige Fragen rund um Whistleblowing im Unternehmen. Diese Folge wird unterstützt von der giftGRUEN GmbH.

Kontakt

Gröger
Kay Gröger
Leiter Geschäftsstelle Bremen, Rechtsanwalt, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Tel.: 0511 336512-172
Hoppe-Sumic
Svenja Hoppe-Sumic
Rechtsanwältin
Tel.: 040 30801-219
Neddermeyer
Philipp Neddermeyer
Geschäftsführer Landesgruppen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Rechtsanwalt
Tel.: 0511 336512-170
Christiani
Julie Christiani
Geschäftsführerin Digitalisierung & Innovation
Tel.: 040 30801-149
Heimböckel
Anna Heimböckel
Managerin Digitale Transformation
Tel.: 040 30801-231