06.11.2023

Foto- und Filmaufnahmen - Einverständniserklärung

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Viele Arbeitgeber nutzen heutzutage die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit Foto und Filmaufnahmen sowie Qualifikationen auf der firmeneigenen Internetpräsenz darzustellen. Oftmals wird hierbei vernachlässigt, dass bereits die Anfertigung eines Fotos oder ähnlichem wegen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mitarbeiters in der Regel dessen Erlaubnis voraussetzt. Aus Beweisgründen sollte daher stets eine schriftliche Einwilligung des Mitarbeiters eingeholt werden, die sowohl den konkreten Verwendungszweck als auch das vorgesehene Veröffentlichungsmedium (Internet, Intranet, Werbebroschüre) benennt. Hierfür halten wir für Sie unser Muster „Einverständniserklärung – Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen“ bereit.

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Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
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