19.01.2024

Gewerkschaften im Betrieb

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Gewerkschaften haben nur unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Grenzen ein Zutrittsrecht zum Betrieb. Ein ungehindertes Zugangsrecht besteht nicht. Ein erweitertes Zugangsrecht besteht allerdings in Betrieben mit Betriebsrat. Im Einzelnen gilt Folgendes:

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Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234