17.12.2021

Gerichtlich festgestellt: Handel kein Treiber der Pandemie

VMG | Nachrichten | Einzelhandel

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Niedersachsen hat die seit dem 13.12.2021 geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am 16.12.2021 (Beschl. v. 16.12.2021, Az. 13 MN 477/21). Die Regelung sah vor, dass diejenigen, die weder geimpft noch genesen sind, nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten.

Die Entscheidung des OVG Lüneburg hat diese Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt – und zwar in ganz Niedersachsen und nicht nur zugunsten der Antragstellerin, die ein Unternehmen im Einzelhandel mit Filialen und einem Mischsortiment betreibt.

Begründet wurde die Entscheidung damit,  dass die Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei, da man sich dort nicht so lange aufhalte und die Kundendichte niedriger sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Im Übrigen finde der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte im von der 2-G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel statt.

Kontakt

Dinah Geißendörfer
Dinah Geißendörfer
Geschäftsführerin
Tel.: 040 30801-254