17.04.2024

Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

Nachrichten | CB Artikel

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen 13 TaBV 40/23 hat die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bestätigt.

Hintergrund war, dass sich der Arbeitnehmer zu einem vom Arbeitgeber finanzierten Seminar anmeldete, tatsächlich während dieser Zeit aber privaten Dingen nachging. Bei der außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern muss der Betriebsrat der Kündigung ausdrücklich zustimmen. Tut er dies nicht, muss der Arbeitgeber die Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Erst bei der rechtskräftigen Entscheidung kann die Kündigung ausgesprochen werden. Bis dahin bleibt das Betriebsratsmitglied Arbeitnehmer des Betriebs und hat Anspruch auf Entgelt. Auch ein Hausverbot ist unzulässig, da dies als Behinderung der Betriebsratstätigkeit ausgelegt wird. 

ChefBrief-Artikel