02.01.2018

Basiszinssatz zum 1. Januar 2018

Nachrichten | Unternehmen

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar 2018 neu veröffentlicht. Er liegt nach Mitte 2017 unverändert bei –0,88 Prozent gegenüber –0,83 Prozent im Januar 2016. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB.
 
Bei der Deutschen Bundesbank finden Sie alle relevanten Zahlen jeweils aktuell in der Übersicht. Links zu verschiedenen Online-Rechnern, beispielsweise zu Nettolohn oder Basiszinssatz finden Sie hier.

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