27.02.2018

Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei unregelmäßiger Arbeitszeit

Nachrichten | Recht

Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 13. September 2017 Stellung dazu genommen, wie die Entgeltfortzahlung zu berechnen ist, wenn bei Arbeitsunfähigkeit noch gar nicht feststand, ob der Arbeitnehmer an einem bestimmten Tag während der Arbeitsunfähigkeit hätte arbeiten müssen. Ist dies der Fall, wäre dieser Tag weder als Arbeitstag, noch als Nicht-Arbeitstag zu behandeln. Die Entgeltfortzahlung wäre nach dem Stundenschnitt eines potenziellen Arbeitstags zu leisten. Zur Berechnung kann die nachfolgende Formel genutzt werden: Durchschnittliche Wochenarbeitszeit/Zahl der potenziellen Arbeitstage x Arbeitsunfähigkeitstage. Hat beispielsweise ein Arbeitnehmer 24 Wochenstunden an sechs Tagen zu leisten und ist an zwei Tagen erkrankt, würde die Formel wie folgt lauten: 24 / 6 x 2. Der Zeitfaktor für die Entgeltfortzahlungsberechnung würde somit acht Stunden betragen.  

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