11.03.2022

Beschäftigung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

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Der Krieg in der Ukraine treibt viele Menschen in die europäischen Nachbarländer, so auch nach Deutschland. Für hiesige Unternehmen stellt sich damit die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie aus der Ukraine geflüchtete Menschen beschäftigen dürfen. Wir haben die wichtigsten Punkte für AGA-Mitglieder zusammengefasst.

Da die Ukraine nicht zur EU gehört, benötigen die Einreisenden eine Erlaubnis für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Hier müssen Arbeitgeber genau prüfen, unter welchen rechtlichen Bedingungen die Einreise nach Deutschland erfolgt ist. Dabei gibt es im Wesentlichen drei unterschiedliche Konstellationen:

Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz
Entsprechend des…

Arbeitsvertrag

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Aepler
Lisa Aepler
Rechtsanwältin
Tel.: 040 30801-158