09.04.2024

Betriebsrentengesetz wird 50 Jahre alt

Nachrichten | CB Artikel

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz Betriebsrentengesetz (BetrAVG), wird 50 Jahre alt.

Auch wenn die betriebliche Fürsorge und das Zahlen von Betriebsrenten durch Arbeitgeber eine weitaus längere Tradition in Deutschland hat, stellt das Inkrafttreten am 19. Dezember 1974 doch einen wichtigen Meilenstein dar. Durch das BetrAVG wurden erstmals die Rahmenbedingungen im Sinne eines Arbeitnehmerschutzgesetzes gesetzlich normiert. Dazu gehören u. a. Regelungen zur Unverfallbarkeit von Ansprüchen bei Ausscheiden von Mitarbeitenden, Abfindungs- und Übertragungsmöglichkeiten, der gesetzliche Insolvenzschutz sowie die Anpassung von laufenden Leistungen. Seither hat sich die bAV und damit auch das BetrAVG durch Rechtsprechung und gesellschaftlichen Wandel stetig weiterentwickelt. Für 2025 hat die Bundesregierung weitere Änderungen für das BetrAVG angekündigt. Wir werden Sie dann ausführlich über das AGA Versorgungswerk informieren.

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