17.02.2022

Bund und Länder legen Dreiklang für Öffnungen fest

Nachrichten | Corona | Politik

Bund und Länder haben sich am 16. Februar 2022 darauf geeinigt, bis zum 20. März weitreichende Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in drei Schritten zurückzunehmen. Niedrigschwellige Basisschutz-Maßnahmen bleiben auch danach weiterhin nötig.

Drei-Stufen-Plan

Erster Schritt: private Zusammenkünfte und Zugang zum Einzelhandel

  • Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen ohne Begrenzung
  • Bei Teilnahme einer ungeimpften Person gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (Treffen eines Haushalts mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts).
  • Zugang zum Einzelhandel ist bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich – die Maskenpflicht (mindestens medizinische Masken, empfohlen FFP2-Masken) bleibt bestehen.

Zweiter Schritt ab 4. März: Gastronomie und Großveranstaltungen

  • 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) in Gastronomie und bei Übernachtungsangeboten
  • Öffnung von Diskotheken und Clubs für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus)
  • Bei überregionalen Großveranstaltungen sollen wieder mehr Personen zugelassen werden.
    In Innenräumen: maximale Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, wobei die Zahl von 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern nicht überschritten werden darf.
    Im Freien: maximale Auslastung von 75 Prozent, wobei die Zahl von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern nicht überschritten werden darf.

Dritter Schritt ab 20. März: alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen fallen

  • Wegfall strengerer Schutzmaßnahmen
  • Wegfall der Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber können zum Infektionsschutz aber weiterhin Homeoffice anbieten.
Basis-Maßnahmen

Auch nach dem Auslaufen der tiefgreifenden Corona-Regeln bleiben Basisschutz-Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz von Risikogruppen erhalten. Dazu gehören die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen.

Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden sich am 17. März 2022 erneut beraten.

Weiterhin erklärten die Länder, dass sie die Verlängerung der pandemiebedingten Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, der Überbrückungshilfe IV sowie der ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen bis zum 30. Juni 2022 begrüßen.

Der Bund-Länder-Beschluss vom 16. Februar 2022 als PDF

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