Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann i.d.R. mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.
Durch die Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen wollen Bund und Länder in Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen unterstützen und die Transformation der Wirtschaft fördern.
Quelle: BMWK