08.12.2022

Bund und Länder weiten Mittelstandsförderung mit Bürgschaftsbanken aus

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Um kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen, stärken der Bund und die Länder ab 2023 die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.

Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann i.d.R. mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.

Durch die Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen wollen Bund und Länder in Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen unterstützen und die Transformation der Wirtschaft fördern.

Quelle: BMWK

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Warnke
Lina Warnke
Referentin Betriebswirtschaft und Studien
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