12.04.2021

Bundeseinheitliche Regelungen im Infektionsschutz

Nachrichten | Personal | Corona | Unternehmen

Bereits seit einiger Zeit spricht die Bundesregierung davon, durch Regelungen im Infektionsschutzgesetz die Bundesländer zu einer einheitlichen Notbremse zu verpflichten. Inzwischen liegt uns eine Formulierungshilfe der Bundesregierung vor, aus der erste Inhalte einer solchen Ergänzung ersichtlich werden. Vorgesehen sind die Verschärfungen der Schutzmaßnahmen für den übernächsten Tag, nachdem ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 zu verzeichnen hat.

Zu den geplanten Verschärfungen gehört z.B. eine Ausgangssperre für die Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Zudem soll der Arbeitgeber verpflichtet werden, Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder ähnlichen Tätigkeiten zu ermöglichen, diese in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Morgen (13.04.) wird das Kabinett zu diesen Regelungen beraten.

Gleichzeitig möchte Bundesarbeitsminister Heil eine bundesweit einheitliche Verpflichtung für Unternehmen einführen, ihren im Betrieb arbeitenden Beschäftigten ein Testangebot zu unterbreiten. Über diese Regelung soll ebenfalls morgen beraten werden. Möglich ist die Einführung dieser Pflicht durch Regelung in der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Unternehmen könnten demnach verpflichtet werden, ihren im Betrieb tätigen Mitarbeitern einmal in der Woche ein Testangebot zu unterbreiten. Bei Mitarbeitern mit Kundenkontakt soll diese Verpflichtung zwei Mal in der Woche bestehen. Ausreichend wird das zur Verfügung stellen eines Selbsttests sein. Eine Verpflichtung für den Arbeitnehmer, das Angebot anzunehmen, ist nicht vorgesehen. Damit richtet sich die Bundesregierung gegen die vehementen Stimmen aus der Wirtschaft. Erst heute haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft - so auch unser Dachverband die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) - einen entschiedenen Appell an die Bundesregierung gerichtet, von der Testpflicht Abstand zu nehmen.

Kontakt

Aepler
Lisa Aepler
Rechtsanwältin
Tel.: 040 30801-158