17.08.2023

Bundeskabinett beschließt Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2024

Nachrichten | Unternehmen

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 11 Mrd. Euro erhalten; das sind 12 % mehr als im Vorjahr. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.

Das ERP-Sondervermögen leistet insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist. So ist beispielsweise im Bereich von Gründungen und Innovationen der Finanzierungszugang oftmals erschwert. Über die ERP-Förderung erhalten KMU Zugang zu günstigen Krediten, bei denen zum Teil auch das Risiko der Banken übernommen wird.

Die Förderkraft des ERP-Sondervermögens kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die dringend notwendige Transformation der deutschen Wirtschaft voranzutreiben. Denn die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, der Wechsel hin zu nachhaltigen Produktionsverfahren sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erfordern von kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Investitionen.

Die ERP-Förderprogramme kommen dem deutschen Mittelstand dabei in seiner gesamten Breite zugute. Die Schwerpunkte für das Jahr 2024 liegen weiterhin auf der Stärkung des Finanzierungszugangs für Gründungen und kleine und mittlere Unternehmen sowie auf den volkswirtschaftlich wichtigen Schlüsselbereichen Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital.

Zum Gesetzentwurf.

Pressemiteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 16. August 2023

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Christian Ströder
Leiter Kommunikation und PR
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